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 Unterlassungsklage gegen Schülerzeitung
Autor: Gerald Peterseil (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   27.05.03 10:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Direktor unserer Schulanstalt will uns auf Unterlassung klagen, bzw. möchte er vorher noch ein klärendes Gespräch mit den Urhebern führen (in Ö braucht man in einer Schülerzeitung kein Impressum, er weiß also noch nicht wer was geschrieben hat)

Unterm Stricht siehts dann so aus, wenn wir die reuigen Schüler spielen, uns entschuldigen und keine zweite Ausgabe davon machen, wird's wahrscheinlich keine rechtlichen Konsequenzen geben.

Ich denke aber eher, dass diese Drohungen nur der Einschüchterung dienen, da gewisse Kritikpunkte imho ziemlich lächerlich sind.

Als erstes muss natürlich erwähnt werden, dass die gesamte Schülerzeitung als Satiremagazin aufgebaut ist und auch als solche deutlich gekennzeichnet ist.

Kritikpunkte:

zB
der Titel ATTHAKE impliziert "Angriff" und gilt als offensichtliche Kriegserklärung gegen die Lehrkräfte
- ist doch nur eine Einbindung des Wortes Hak (Handelsakademie) in einen möglichst griffigen Zeitungsnamen

Wir scherzten ein bisschen über die "teure" Einrichtung des Konferenzzimmers mit Glastischen und ergonomischen Dreh-Klapp-Sesseln, während die Einrichtung der Schulklassen schon etwas antik wirkt
- soll Verleumdung sein, weil deren Einrichtung sehr preisgünstig eingekauft wurde

Wir behaupteten, der Schulwart wurde aufgrund seiner Unfreundlichkeit ins Guiness Buch der Rekorde eingetragen
- soll auch Verleumdung sein

Alles in allem: Alles ist eigentlich soweit übertrieben geschrieben, dass es eigentlich kein Leser für die Wahrheit halten könnte.

Dennoch schädigen wir laut dem Big Boss das Image der Schule.

Falls sich jemand die Worddokumente der Schülerzeitung ansehen möchte, die wären hier: http://atthake.schuelerzeitung.at/ausgabe1

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Nun meine Fragen, und ich hoffe, dass mir da jemand vielleicht einen Rat geben könnte:

Wie stünden die Chancen so einen Rechtsstreit zu gewinnen?
Wäre es auch, falls man gewinnt, ein Nachteil diesen einzugehen? (etwa ein Jahr verbringen wir ja noch in dieser Lehranstalt :( )

Sollten wir einfach nachgeben und lieber versichern, keine zweite Ausgabe mehr herauszubringen? (was mir gehörig gegen den Strich gehen würde)

Darf sich die Direktion an den Verleger (einen Copyshop) wenden um ihm die Gründe näherzulegen, uns künftig nicht mehr zu drucken?

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