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 Unterhaltsklage / Exekurionsklage
Autor: Andrea (---.adsl.univie.ac.at)
Datum:   10.04.03 05:27


Als ich zu studieren begann, fragte ich meinen (leiblichen) Vater, ob er sich vorstellen kann, sich an der Finanzierung meines Studiums zu "beteiligen". Damals meinte er nein. Ich ging daraufhin zu einem RA, welcher meinte, ich hätte nicht´s zu verlieren (!!!!), ich solle eine Unterhaltsklage einreichen. Verfahrenbeihilfe wurde mir ebenfalls zugesichert. Mein Anwalt schickte mir seinen Konzipienten und es kam zu 4 oder 5 Gerichtsverhandlungen und mein Vater konnte "beweisen", dass er als selbstständiger Gastronom (mit Gasthaus) so arm sein, das er nicht´s für mich bezahlen kann.
Obendrein verlief die Gerichtsverhandlung, sehr "einartig", insofern ich das beurteilen kann, denn ich habe wenig Gerichtserfahrung. Zum Beispiel fragte die Richterin den gegnerischen Anwalt ob es richtig sei was sie sagt.
Mein Anwalt sagte während den Verhandlungen so gut wie gar nicht´s. Mein Vater bestritt sogar zu wissen, dass ich studiere. Ich hatte mir der 3 geschiedenen Ex - Frau meines Vaters Kontakt aufgenommen, welche zu Beispiel bezeugen hätte können, dass ich damals, als ich die Studienberechtigungsprüfung ablegte bei meinem Vater war um ihm dies zu zeigen. Auch wäre diese Frau bereit gewesen vor Gericht auszusagen, doch mein Anwalt hat dies dem Gericht nicht bekannt gegeben !
Nun ist es so, dass ich seit der Urteilsverkündung, welche ja zu meinem Nachteil ausfiel, jährlich exekutiert werde. Mein Vater möchte von mir ca. 90.000.- ATS (Anwaltskosten) haben. Da ich noch immer studiere und wenig bis gar kein Einkommen habe, kann ich diesen Betrag natürlich auch nicht bezahlen.
Was ich daran nicht verstehe, mein Anwalt hat mich darüber nicht aufgeklärt, dass, wenn ich den Prozeß verliere die gesamten Kosten zum tragen habe.
Was kann ich ihrer Meinung nach noch unternehmen. Denn ich bin nach wie vor der Meinung, dass mein Vater genügend Geld hat, zweitens fand ich die "Beziehung" Richterin zum gegnerischen Anwalt sehr "freundschaftlich und drittens was kann ich gegen das Exekutionsverfahren tun. Ich habe mir zum Beispiel gedacht, dass ich auf einen Teil meines Pflichterbes verzichten kann. Ist das möglich ?

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 Re: Unterhaltsklage / Exekurionsklage
Autor: Student (193.158.100.---)
Datum:   10.09.03 08:34

"Liebe " Frau Andrea !

Schon beim Durchlesen Ihres Eintrages, wird einem schlecht.
Mit welcher Präpotenz nehmen Sie sich das Recht, Ihren Vater auf Unterhalt zu klagen ?

Ich gehe davon aus, daß Sie volljährig und mündig sind, daher für das eigene Leben selbständig verantwortlich sind.

Die bloße Tatsache, daß Ihr Vater einen gewissen Wohlstand erwirtschaftet hat, berechtigt Sie meiner Meinung nach keinesfalls auf Anspruch seines Geldes.

Bin überzeugt, dem guten Mann wurde nichts geschenkt; er wird hart dafür gearbeitet haben.

.......... liegt wahrscheinlich am Charakter, einen Elternteil für die eigene Unfähigkeit ( das eigene Studium selbst zu finanzieren, wie es für ein Großteil der Studenten selbstverständlich ist ) zu klagen.

An der Stelle Ihres geschätzen Vaters, würde ich nicht nur die 90.000 ATS Anwaltskosten - samt Verzinsung - rüchverlangen, sondern Sie per sofort enterben und mit Ihnen jeglichen Kontakt beenden.

Ich wünsche Ihnen, daß Sie Ihren beschämender Egoismus zukünftig ablegen können, denn gegenwärtig dürften Sie für Ihre Umwelt und familie eine sehr unangenehme Person sein.

...... aber, vielleicht haben auch Sie einmal Kinder und werden von von ihnen geklagt !


PS.: so viel Frechheit einer Tochter ist unglaublich ! Noch unglaublicher ist, daß Sie damit noch ins Forum gehen !!

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Unterhaltsklage / Exekurionsklage
Autor: Andrea (62.116.36.---)
Datum:   10.09.03 11:20

Da "spricht" offensichtlich jemand, der ebenfalls verklagt wurde !!
Nur zur Information Eltern sind GESETZLICH VERPFLICHTET Unterhalt zu bezahlen !

Habe mittlerweile erneut eine Klage eingebracht und ich habe diesmal gewonnen.Student schrieb:

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