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Autor: Maria (213.235.230.---)
Datum: 01.09.11 19:13
Hallo!
Ich habe dazu eine Frage.
Woraus ergibt sich, dass der Drittschuldner zuerst auf die Kosten und dann erst auf Zinsen und in weiterer Folge auf das Kapital leistet. § 1416 ABGB gibt das so eindeutig nicht her. Nach meinen Recherechen sind die Kosten wie das Kapital zu sehen und demnach erst nach den Zinsen zu befriedigen. Gibt es diesbezüglich Rsp bzw. Lehrmeinungen... Übersehe ich etwas?
LG
Maria
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