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 Frage zur Gewährleistung und Garantie
Autor: Olaf Igel (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   27.02.03 00:13

Also, ich habe in einem Onlineshop (http://www.chillistore.de) einen neuen 512mb DDR Ram Riegel bestellt, da dort der preis zu diesem Zeitpunkt recht OK erschien.
Dieser kam dann auch per Post, als ich Ihn einsetzte und den PC anmachte brannte dieser durch. Dies war mit in meiner ganzen zeit in der ich mit PC´s arbeite noch nie passiert.
Hierbei sei gesagt das ich gelernter Elektroniker bin und weiss wie man Bauteile einsetzt, es war also weder verschmutzt, noch falschrum noch sonstwas.
Ich schrieb dann den Shop an, erhielt erstmal gar keine Antwort, telefonisch war auch niemand zu erreichen, immer nur ein Anrufbeantworter.
Nach 5 Tagen kam dann endlich eine EMail in der man mir schrieb das ich den Riegel zurrück senden solle, man würde das prüfen. Dies hab ich dann auch sofort getan.
Es tat sich wieder fast 10 Tage nichts, dann flattert eine Mail rein das ich den Schaden angeblich durch unsachgemässe benutzung selber verursacht haben soll und das man mir nichts ersetzen würde, der defekte Ram wäre auf dem Weg per Post zu mir.
Dies sind mal eben 110€ wo ich nun in meinen Augen schlechte Ware bekommen habe, welche rechtlichen Schritte kann ich da gehen? Steht mir überhaupt etwas zu?

Danke für Eure Antworten

P.S.: Sollte mir etwas zustehen, wie setze ich am besten ein Schreiben auf das Ihnen evtl etwas Druck macht?

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 Re: Frage zur Gewährleistung und Garantie
Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   01.03.03 11:09

Wenn keine Garantie vereinbart wurde, stehen Ansprüche aus Gewährleistung u Schadenersatz zu. Der Schaden muß im Zeipunkt der
Übergabe vorhanden gewesen sein. Ob er auch (äußerlich) erkennbar war, spielt keine Rolle. Das neue Gewährleistungsrecht sichert die Position des Verbrauchers besser ab. Wenn nämlich der Schaden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eintritt, muß der Verkäufer beweisen, daß der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.
Umgelegt auf den konkreten Fall meine ich, daß die Chancen, ein neues Teil bzw. Geld zu erhalten, recht gut stehen. Im Einsetzen des Teiles u Starten des Computers kann wohl keine unsachgemäße Behandlung liegen. Ich rate zu einer anwaltlichen Mahnung und anschließenden -sofern erforderlich- Klagsführung. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

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 Re: Frage zur Gewδhrleistung und Garantie
Autor: schwarz (---.innosol.at)
Datum:   08.10.03 03:12

Wir sind ein Elektroinstallationsunternehmen und haben auf einer Baustelle die Arbeiten durchgeführt. Die Gewährleistung läuft 3 Jahre.
In dieser Frist "pfuscht" uns jetzt eine andere Firma drein und repariert solche Sache, die in unseren bereich reinfallen. Können wir hier mit sofortiger Wirkung aus der Gewährleistung aussteigen?

danke für eure antwort

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