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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Zeke Anderson (---.ifs.tuwien.ac.at)
Datum: 18.08.01 23:50
Wenn jemand durch zufall bemerkt dass bestimmte Personen durch die Belieferung von Getraenken an Gaststaetten (ohne Lieferbewilligung) Steuernhinter zieht ist man dann als Mitwissender genauso strafbar?
danke fuer informationen im vorraus
Hochachtungsvoll
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Antwort zu dieser Nachricht
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