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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Dagmar (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 29.01.03 05:51
Im vergangenem Jahr habe ich beim Internet Auktionshaus Ebay, ein Paar Stiefel ersteiger zum Preis von 2,55 Euro + Porto. Leider ist wohl einmal das Packet zurück an die Verkäuferin gegangen so das ich ein weiteres mal das Porto zahlen musste. Auch diese Packe soll angeblich zurück gekommensein. Was nicht sein kann, da ich alle anderen Artikel die ich doer erworben habe, auch erhalten habe. Jetzt weigert sich die Dame mir die ersteigerte Ware zuzusenden. Was kann ich unternehmen???
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Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum: 01.03.03 11:42
Wenn durch Zuschlag ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, haben Sie einen Erfüllungsanspruch. Sie müssen sich die Versteigerungsbedingungen näher ansehen. Daraus müßte ersehbar sein, an welchem Ort zu erfüllen ist.
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