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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Franz (213.33.116.---)
Datum: 20.01.03 08:36
Ich habe ärger mit einem Internetdienstleister. Dieser bietet gewisse Serviceseiten an. Ich habe blöderweise einen kleinen Teil der Inhalte in meine Homepage eingebunden und nun verlangt dieser Dienstleister 2300 Euro von mir?! In den AGB ist das einbinden von Inhalten ohne Genehmigung allerdings verboten.
Meine Frage nun: Da ich nur ein einfacher Privatmann bin, bin ich nicht unbedingt scharf darauf diese Summe zu bezahlen. Der Diensleister will aber von der Forderung nicht absehen. Was kann ich tun??
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum: 01.03.03 12:12
Ich empfehle:
Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab.
Beseitigen Sie den rechtswidrigen Zustand durch Entfernung der Inhalte.
Einigen Sie sich über den Schadensbetrag. Wenn keine Eingung erzielbar ist, würde ich mich klagen lassen. Der Geschädigte ist zum Schadensnachweis (Höhe des Schadens) verpflichtet.
Die AGBs wären noch zu studieren. Möglicherweise ist dort eine Konventionalstrafe vorgesehen. Bei Verbrauchern unterliegen diese dem richterlichen Mäßigungsrecht.
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