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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: b2276m (---.public.t-mobile.at)
Datum: 10.03.10 01:27
Hallo!...
Zur kurzen Vorgeschichte:
Ich habe mit meinem 18. Lebensjahr eine Verurteilung erhalten, welche als Raub in mein Vorstrafenregister eingetragen wurde. Dieser Akt lag jedoch auf Grund einer weiteren Verhandlung bei einem anderen Richter auf, wodurch er scheinbar nicht einsehbar gewesen ist.
Einige Zeit darauf wurde ich zum Grundwehrdienst einberufen, habe mich weiterverpflichtet und wurde angenommen.
Hierbei habe ich jedoch von Anfang an in allen Formularen (Verlässligkeitserklärung) bekannt gegeben, dass diese Verurteilung vorliegt, trotz dessen wurde keine Einwand seitens des BMLVS erhoben.
Im Sommer letzten Jahres wurde ich auf Grund meines Milizstandes und meines Dienstgrades als GrpKdt zum ASSE/SCHENGEN beordert. Auf Grund dieser Beorderung habe ich natürlich damit gerechnet, dass ich bis auf weiteres finanziell u.a. abgesichert bin.
Mitten unter dem Asse wurde ich dann jedoch entlassen, da scheinbar diese Vorstrafe entdeckt wurde (obwohl ich dies bereits 1,5 Jahre zuvor angegeben hatte?!?).
Gibt es eine Möglichkeit so eine Entlassung anzufechten, bzw. die finanzielle rückforderung der ausbezahlten geldbeträge seitens des BMLVS an mich anzufechten?
Bitte um Hilfe...
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