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 Scheidung - Ansprüche
Autor: GRETE (193.170.250.---)
Datum:   16.09.02 08:21

Wenn sich die Ehegattin scheiden lassen will, aber der Ehemann nicht: muss die Frau dann die Scheidungsklage einbringen oder wird die Ehe nach einer bestimmten Zeit des getrennten Lebens automatisch geschieden?
Welche Anspruche hat die Frau, wenn sie einkommenslos ist und an einem Grund- und Hausbesitz die Hälfte im Grundbuch eingetragen hat?

DANKE!
GRETE

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 Re: Scheidung - Ansprüche
Autor: RA Mag.Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   21.09.02 12:33

Scheidung durch Zeitablauf gibt es nicht. Sie müssen die Scheidungsklage einbringen. Sie benötigen aber einen Scheidungsgrund,
eine Eheverfehlung. Liebloses Verhalten reicht bereits aus. Ein Scheidungsgrund kann also im Regelfall ohne weiteres gefunden werden, es sei denn, die (singuläre) Verfehlung wäre bereits verziehen.
Lieblosigkeit wäre aber ein Dauertatbestand, sodass Verzeihung eher nicht eintreten kann.
Nach einer gesetzlich festgelegten Dauer der Aufhebung der ehelichen
Gemeinschaft (3 Jahre) ist die Ehe zu scheiden, ohne dass es auf eine
Eheverfehlung ankäme.
Der nacheheliche Unterhalt hängt davon ab, ob Sie schuldlos, allein schuldig, überwiegend schuldig geschieden werden. Dem Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil kommt sohin besonderes Gewicht zu.
Der Unterhaltsanspruch beträgt im Prinzip 33% vom Nettoeinkommen.
Liegenschaftsbesitz entfaltet im Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Relevanz.
Dieses Verfahren ist bei sonstigem Ausschluß binnen 1 Jahres ab Rechtskraft der Scheidung einzuleiten.
Wurde die Liegenschaft gemeinsam erworben, von einem in die Ehe eingebracht oder geerbt?

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 Re: Scheidung - Ansprüche
Autor: agnes (---.onlaw.at)
Datum:   27.10.03 07:05

Betreff Unterhaltszahlung für die Kinder
Muss man wenn man zur Unterhaltszahlung der Kinder herangezogen wird sich im gemeinsamen Haushalt abmelden.
Scheidung ist noch nicht eingereicht bzw. Vermögensverhältnisse sind noch nicht geklärt.

Können Sie mir sagen ob man sich im gemeinsamen Haushalt Abmelden muss oder nicht.

Danke

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