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 Abrechnung Schadensfall
Autor: elke (80.123.192.---)
Datum:   20.06.06 09:29

Habe einige Probleme mit "meinem" Rechtsanwalt. Er vertrat uns in einem Versicherungsschadensfall (Fahrzeug); man musste ständig nachfragen, von ihm kamen keinerlei Informationen, mit der gegnerischen Versicherung machte er Absprachen ohne Rücksprache mit uns, etc.
Jetzt ist der Fall beendet, die "Gegenerische" hat bezahlt, und zwar am 25.4.2006. Nach mehrmaliger Aufforderung unsererseits wird nun endlich unser Geld überwiesen (20.6.2006) - ohne Abrechnung. Diese habe ich nun angefordert und bin gespannt ob ich sie bekomme.
Wielange darf sich so ein Anwalt eigentlich Zeit lassen? Auszalung ohne Abrechnung (höchstwahrscheinlich ist sie falsch), wo kann ich mich beschweren, was kann ich unternehmen?



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 Re: Abrechnung Schadensfall
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   20.06.06 18:02

§ 19 Abs.1 RAO:

"Der Rechtsanwalt ist berechtigt, von den für seine
Partei an ihn eingegangenen Barschaften die Summe seiner Auslagen
und seines Verdienstes, in soweit sie durch erhaltene Vorschüsse
nicht gedeckt ist, in Abzug zu bringen, ist jedoch schuldig, sich
hierüber SOGLEICH mit seiner Partei zu verrechnen."

Beschwerden nimmt die nach dem jeweiligen Bundesland zuständige Rechtsanwaltskammer entgegen, die auf Ersuchen eines Beteiligten auch die Abrechnung überprüfen kann (insbesondere was die Höhe der geltend gemachten Kosten anlangt), solange diesbezüglich noch kein Rechtsstreit bei Gericht behängt.

Beachten Sie allerdings auch, daß wissentlich falsche oder übertriebene Anschuldigungen den Tatbestand der Verleumdung bzw. auch jenen der üblen Nachrede begründen können, zumal der Kammer bekannt gewordene Berufspflichtenverletzungen in der Regel ein Disziplinarverfahren zur Folge haben.

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