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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Barbara (195.3.113.---)
Datum: 04.06.06 02:32
Sehr geehrter Herr Hermann,
mein Vater heiratet wieder.
An Vermögen ist ausschließlich ein Haus vorhanden, das mein Vater von meiner Mutter geerbt hat, und das im Falle seines Ablebens auf mich übergehen soll.
Er möchte nun einen Ehevertrag abschließen, in dem seine neue Frau auf sämtliche erbrechtlichen Ansprüche verzichtet (wozu sie auch bereit ist).
Meine Frage nun: geht das überhaupt? Wie ich den bisherigen Threads entnommen habe, kann man auf sein Pflichtteil nicht verzichten? Trifft das auch auf einen Verzicht mittels Ehevertrag zu?
Herzlichen Dank im voraus!
Barbara
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 04.06.06 17:53
Liebe Barbara !
Leider bin ich weder Anwalt, noch ist das hier mein Forum, noch weiß ich auf alle hier gestellten Fragen (ohne nähere juristische Recherche) eine Antwort - auf diese hier zB nicht.
Sorry, aber mehr ist von meiner Seite hier nicht drin.
Ich vermute allerdings, daß es vom Konzept dieses Forums her auch noch andere Jurist/inn/en geben dürfte, die sich hier die eine oder andere Antwort entlocken lassen (sollen).
Wenn nicht, wird man Ihnen zB an den sog. "Amtstagen" der Bezirksgerichte, bei der sog. "Ersten Anwaltlichen Auskunft" der Anwaltskammern oder (zumeist jedoch kostenpflichtig) beim Anwalt/bei der Anwältin Ihres Vertrauens sicher weiterhelfen können.
FG R. Hermann
P.S.:
Im übrigen warne ich davor, sich mit anonymen Rechtsauskünften aus dem Internet zufrieden zu geben; schließlich heißt es nicht umsonst "Je mehr Jurist/inn/en, desto mehr Meinungen." - die og. Auskunftsstellen haften Ihnen zumindest für die Vertretbarkeit der Ihnen erteilten Auskünfte, sollten sich diese als unrichtig erweisen.
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