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 Erbrecht!
Autor: Mary (80.122.207.---)
Datum:   12.04.06 15:24

Mein Mann hat aus seiner früheren Ehe eine Tochter die heute 15 jahre alt ist auch Kontakt etc..,und ein lediges Kind zu dessen Vaterschaft er wegen ignoranz (nicht bei Gericht erschienen etc...) verurteilt wurde.
Also lt. Gerichtsbeschluss der Vater ist.
Jetzt haben wir aber ein Haus gebaut und uns auch Gedanken darüber gemacht das hier noch ein Kind erben wird wo er nicht mal weiß ob es sein´s ist ( 1 mal Geschlechtsverkehr im Vollrausch) Wie sieht es gesetzlich aus :
Wäre es möglich nach dem Ableben meines Mannes (Blutabnahme) die Erbin ( ledige Tochter) zu einem Bluttest zu zwingen um die Verwandtschaft sicher zu stellen.Wenn Sie seine Tochter ist soll sie erben wenn nicht steht ihr natürlich nichts zu.Einen Test verweigert die Mutter strikt oder kommt zu keinem Termin.(2 Mal schon?)Bitte eine Antwort Danke

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