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Autor: Roland Heinrich (---.c-wberggasse.xdsl-line.inode.at)
Datum: 25.11.05 07:58
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich hatte eine sog. Vermittlervereinbarung -Agenturvertrag mit einer grösseren Versicherungsagentur geschlossen. Dieser Vermittlungsvertrag wurde, aufgrund der sog. EU-Vermittlerrichtlinie welche vorsieht, dass man zur Vermittlung von Versicherungen eine Gewerbeberechtigung vorsieht, per 01.04.2005 aufgelöst.
Am 01.11.2005 forderte dieses Unternehmen in dem ich beschäftigt war, von mir € 1.358,- an nicht verdienten und vorausbezahlten Provisionen ein. Ist dies rechtens?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Julia Siegel
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