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Autor: Marko (213.225.39.---)
Datum: 10.11.05 14:39
Sehr geehrter Herr HERMANN!
Ich habe vor ca. 1 Jahr den Zusicherungsbescheid von der Landesregierung
für die Verleihung der Staatsbürgerschaft bekommen, dort wurde mir von der Sachbearbeiterin erklärt, dass man diesen Bescheid widerufen kann,wenn im Bearbeitungszeitraum(Verfahren) ein Straf-
-verfahren gegen mich eingeleitet wird oder es zu Verwaltunsstrafen kommen würde(z.B. Führerscheinabnahme,Privatkonkurs,.., da die erforderlichen Vorraussetzung nicht mehr erfüllt werden.
Da ich aus dem Staatsverband von Bosnien nachweislich ausscheiden muss, bin ich ja in dieser Zeitraum ein "Staatenloser" ?
Was würde passieren sollte die Lreg. widerufen? würde ich meine unbefristete Aufenthaltsgehnemigung, Arbeitserlaubnis,..... verlieren?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
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Antwort zu dieser Nachricht
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