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 auflösung mietvertrag vorzeitig
Autor: Daniela (195.3.113.---)
Datum:   03.10.05 17:46

Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Geschäftslokal gemietet, der Eigentümer ist meine Mutter. Aufgrund von Streitigkeiten wurde mir der Mietvertrag mit ende Dezember gekündigt. Am Samstag den 1.10. wurde mündlich vereinbart, das der Mietvertrag aufgelöst ist, weiters wurden mir sofort die Schlüssel abgenommen und gesagt, das schriftliche machen wir am Montag, dasn ganze Wochenende wurden bereits Stemmarbeiten durgeführt. Heute ist Montag und auf mein Verlangen nach dem Schriftstück wurde mir mittgeteilt, das meine Mutter nichts unterschreibt! Ich habe nichts in der Hand, was kann ich tun?

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 Re: auflösung mietvertrag vorzeitig
Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum:   08.11.05 18:37

Was möchten Sie denn schriftlich ?

Eine Bestätigung darüber, daß Sie das Objekt in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestellt haben, dürfte angesichts der Stemmarbeiten ohnehin nicht erforderlich sein.

Sofern die Kündigung per Ende Dezember wirksam ist, könnten Sie allenfalls noch Mietzins für die restlichen drei Monate schulden; derlei Forderungen könnten Sie aber dadurch abwehren, daß das Objekt für Sie nicht mehr benützbar war und daher auch kein Mietzins geschuldet werden kann (Beweise sichern !).

Eine allfällige Kaution würde zwar schon mit der tatsächlichen unbeanstandeten Rückstellung des Objekts fällig, kann aber jedenfalls nach Dezember eingeklagt werden (und wenn Sie beweisen können, daß die Übergabe schon am 01.10. war, bereits jetzt bzw. stehen Ihnen dann auch gesetzliche Verzugszinsen zu).

Ich sehe also nicht ganz, wozu hier "etwas Schriftliches" noch unbedingt nötig sein sollte.

Falls es außer der Kaution noch Ansprüche gibt, die sie ersetzt erhalten wollen (zB Investitionen), haben Sie hierfür 6 Monate ab Beendigung des Bestandsverhältnisses Zeit zu klagen; diese Frist würde ich aber sicherheitshalber bereits ab 01.10. berechnen.

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