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 Evt. aufkommende Erbstreitigkeiten
Autor: Markus (---.stat.salzburg-online.at)
Datum:   27.09.05 09:57

Hallo,

hab mich schon ein bisschen durch das Forum gelesen- und wollte mal sagen - wirklich nett von allen Beteiligten das es sowas gibt *daumen hoch*.

Aber auch ich habe (evt. bald) ein Problem und wollte euch dazum um euren Rat bitten:

Im Jänner diesen Jahres ist mein Vater verstorben - als Alleinerbe habe ich sein Vermögen geerbrt - von der Seite alles wunderbar - aber es gibt noch ein Haus meiner Grossmutter (indem sie jetzt nur mehr das Wohnrecht besitzt) - das zwischen meiner Tante und meinem Vater zu gleichen Teilen geteilt wurde.

Im Zuge der Erbschaft wurde die Hälfte des Hauses auch gleich mir zugesprochen und mein Grossmutter wohnt auch darin.

So jetzt gibt es aber böses Blut zwischen meiner Grossmutter und meiner Tante und sie streiten sich um Räume im Haus - wem was gehört und wer wo welche Räume nutzten darf und ich mittendrin.

Wie kann man eine Lösung finden die jetzt befriedigend ist und auch nach dem Ableben meiner Grossmutter (82) nicht zu meinem Nachteil führt - d.h. wie kann das Haus und Grund sinnvoll geteilt werden ohne spätere Werteinbussen zu haben (Haus grund in der mitte teilen auf 2 Parzellen oder so ???)- Ihr merkt sicherlich schon ich hab von der ganzen Sache keinen Tau !!!

Ein weiteres Problem ist, das ich meinen Anteil nach dem Ableben meiner Grossmutter auf keine Fall behalten will - das Verhältniss zu meiner Tante ist gelinde gesagt nicht gerade positiv und Stress wäre vorprogrammiert - welche Möglichkeiten zur Veräusserung gäbe es ???

Da meine Grossmutter und meine Tante gerade auf dem Kriegspfad miteinander sind will meine Grossmutter verhindern, dass meine Tante so wenig wie möglich von ihrem Bargeld und Ersparnissen bekommt und möchte, dass der Sohn meiner Tante und ich das vorhandene Bargeld erhalten - was muss ich (für sie) machen, damit das in die Wege geleitet wird ??? (Testament ???)

Also danke erstmal im Voraus fürs durchlesen...

Grüsse

Markus



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 Re: Evt. aufkommende Erbstreitigkeiten
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   27.09.05 19:54

1. Bezüglich des Hauses :

Das Thema, welche Rechte bei Miteigentum bestehen, wurde hier erst vor kurzem erörtert (es ging um zwei Brüder, die unterschiedliche Pläne mit einer gemeinsam geerbten Liegenschaft haben) - bitte dort nachlesen.

Sie können zwar Ihren Liegenschaftsanteil jederzeit veräußern (wird aber erstens aufgrund des Wohnrechts und zweitens angesichts der unklaren faktischen Aufteilungsverhältnisse kaum wer wollen), aber grundsätzlich nur gemeinsam mit Ihrer Tante bestimmen, wie die Liegenschaft verwaltet wird bzw. auch was damit zu geschehen hat.

Eine Möglichkeit, klarere Verhältnisse zu schaffen, böte die Parifizierung (Begründung von Wohnungseigentum) - aber nur falls eine Aufteilung in getrennte Wohneiheiten auch faktisch möglich ist.

Ansonsten müssen Sie in jeder Frage den Konsens mit Ihrer Tante suchen (und natürlich auch umgekehrt !) bzw., wenn das nicht geht, gerichtliche Hilfe suchen, die bis zur Teilungsklage gehen kann.

2. Bezüglich des Testaments :

(zu den verwendeten Fachausdrücken siehe schon die zahlreichen Threads zum Thema Erbschaft, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung.)

Da Ihre Tante nach Ihrer Großmutter pflichtteilsberechtigt ist (falls es sich um ihre Mutter handelt, sonst nicht), würde Sie im Fall des Ablebens Ihrer Großmutter, wenn diese kein Testament hinterläßt, die Hälfte des Geldes erben.

Ein erster Schritt könnte sein, die Tante testamentarisch auf den Pflichtteil zu setzen - sie erhielte dann nur mehr noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Möglich wäre auch eine Enterbung - dazu bedürfte es aber schwerwiegenderer Gründe als bloß einer nicht stimmigen Chemie.

Falls Ihre Großmutter aller Voraussicht nach noch zwei Jahre leben wird, könnte sie das Geld auch Ihrem Cousin schenken; da dieser nicht pflichtteilsberechtigt ist (weil es ja "vor ihm" noch die Tante gibt), wären dann in zwei Jahren keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr gegen Ihren Cousin möglich, uzw. weder von seiten Ihrer Tante noch von Ihnen selbst.

Als Repräsentant Ihres Vaters sind jedoch Sie aktuell nach Ihrer Großmutter pflichtteilsberechtigt; eine Schenkung an Sie wäre daher wenig ratsam, weil die Tante diesfalls die Ergänzung ihres Pflichtteils von Ihnen verlangen könnte.

Es sollte aber möglich sein, testamentarisch eine sogenannte "fideikommissarische Substitution" zu verfügen, d.h. daß Ihre Tante zwar den zustehenden Erbteil erhält, diesen aber bei Eintritt einer bestimmten Bedingung (zB Erreichung der Volljährigkeit Ihres Cousins, Studienabschluß, Verehelichung odgl.) an Ihren Cousin herauszugeben.

Ihr Anwalt oder Notar berät Sie gerne ;-)

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 Re: Evt. aufkommende Erbstreitigkeiten
Autor: Markus (---.stat.salzburg-online.at)
Datum:   28.09.05 08:30

Hallo Hr. Hermann,

vielen dank für die doch sehr ausführliche Antwort....

Den Cousin zu beschenken wäre keine so gute Idee, der Kerl iss nämlich drogenabhängig...

Welchen Teil würde meine Tante bekommen, wenn sie im Testament nicht angeführt würde ???

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Evt. aufkommende Erbstreitigkeiten
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   28.09.05 14:51

Den Pflichtteil.

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