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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: F.Müller (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 10.09.05 18:48
Ich hab ein Board. Ich habe leider am Anfang einem anderen Board nachgemacht und alle Beschreibungen und die Boardregeln von dem anderen Board kopiert. Dies habe ich aber, dann, auf Wunsch von dem Admin des anderen Boards gelöscht und durch meine eigenen ersetzt.
Jetzt hat er mir gedroht, dass ich es mit seinem Rechtsanwalt zu tun bekomme, wenn ich mir eine -.AT-Domain registriere. Jetzt habe ich nämlich eine -.AT.TT-Domain.
Kann er mich da wirklich anzeigen?
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Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 27.09.05 20:54
Keine Sorge, die Todesstrafe ist abgeschafft (Artikel 85 Bundesverfassung).
Ihre Frage kann ohne Kenntnis der Boards nicht beantwortet werden.
Wenn Sie bislang nur die Regeln durch Ihre eigenen ersetzt haben und das Board ansonsten aber noch immer nachgemacht ist, kann es Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche nach dem UrhG geben.
Eine Domainregistrierung ist grundsätzlich solange zulässig als einerseits die zu registrierende Domain noch frei ist und andererseits aber kein (vorrangiges) Namensrecht eines Dritten besteht.
Ihr Anwalt berät Sie gern ;-)
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