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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Jips (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 03.09.05 17:17
Hallo!
Ich erbe mit meinem Bruder das Haus meiner verstorbenen Mutter zu gleichen Teilen (Testament existiert leider keines). Ich würde das Haus gerne übernehmen. Welchen Wert müsste ich heranziehen um in auszuzahlen? Schätzwert, Verkehrswert, Ertragswert? Angeblich hat er eine Kaufangebot, das den Wert der Liegenschaft weit übersteigt, muss ich einem Verkauf zustimmen oder tatsächlich die Hälfte der (angeblichen) Angebotssumme an meinen Bruder zahlen um mein Elternhaus (in dem ich geboren wurde) erhalten zu können.
Danke für eine schnelle Antwort!
Liebe Grüße
Jips
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Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 07.09.05 16:03
Im Erbrecht maßgeblich ist an sich der Verkehrswert im Todeszeitpunkt (für die Erbschaftssteuer-Bemessung der dreifache Einheitswert).
Allerdings besteht hier die Besonderheit, daß Sie zu gleichen Teilen Eigentümer geworden sind, sodaß keiner von Ihnen beiden alleine bestimmen kann, was mit der Liegenschaft zu geschehen hat.
Wenn Sie sich darüber nicht einig werden können, bleibt entweder alles so wie es ist oder der eine muß gegen den anderen die Teilungsklage einbringen.
Das Gericht läßt dann den aktuellen Verkehrswert von einem Sachverständigen ermitteln und entscheidet, wem die Liegenschaft zufällt und wieviel dem anderen dafür auszuzahlen ist.
Darauf, ob bzw. wieviel Ihrem Bruder angeboten wurde, kommt es dabei nicht an.
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Autor: Jips (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 09.09.05 08:20
Bei einer Teilungsklage wird das Haus also nicht zwangsläufig versteigert? Bisher habe ich das immer so verstanden. Bestehen berechtigte Hoffnungen, dass das Haus (aufgrund der ideellen Gründe) mir zufallen könnte? Wenn die Chancen nur sehr gering sind, wäre es natürich besser gleich zu verkaufen, denn mein Bruder macht das sicher und mir wäre es schließlich wichtig mein Elternhaus zu erhalten.
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Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 27.09.05 20:56
Keine Ahnung.
Ihr Anwalt berät Sie gern ;-)
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