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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Neres (---.15.11.vie.surfer.at)
Datum: 26.07.05 10:20
Hallo,
könnte mir wer Auskunft geben ob ich eine Aussteuer einklagen kann?
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Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 29.07.05 19:44
Sowohl die "Ausstattung" (§§ 1220 ff. ABGB) als auch das "Heiratsgut" (§ 1218 ABGB) können im sog. "Außerstreitverfahren" gerichtlich geltend gemacht werden.
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Autor: Neres (---.15.11.vie.surfer.at)
Datum: 01.08.05 14:13
danke vorerst!
Habe eine Rechtschutzversicherung bei DAS die unter anderem folgenden Rechtsschutz bietet:
- im Privat- und Berufsbereich
(Artikel 19 bis 23 der ARB)
- für Grundstückseigentum und Miete
(ART.24 der ARB)
- aus Erb- und Familienrecht
(Artikel 25 der ARB)
Meine Frage wäre nun ob ich durch diesem Schutz bezüglich meiner Forderung von "Heiratsgut und Alimensnachzahlung" vertreten werden. Danke im Voraus
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Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 02.08.05 18:25
In Betracht käme Artikel 25 ARB; allerdings besteht in Außerstreitsachen Versicherungsschutz nur für das Verfahren zweiter bzw. dritter Instanz (da im erstinstanzlichen Verfahren keine Anwaltspflicht besteht).
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Autor: gabriele frei (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 16.08.05 16:19
ich habe vor zehn jahren geheiratet. für unsere hochzeit sind mein mann und ich selbst aufgekommen. eine aussteuer habe ich nicht bekommen. ist es pflicht eine aussteuer zu bekommen und kann man sie einklagen? bzw. ist es pflicht der brauteltern die hochzeit zu bezahlen?
vielen dank im voraus
gabriele frei
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Autor: gabriele frei (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 17.08.05 16:42
gabriele frei geschrieben:
> ich habe vor zehn jahren geheiratet. für unsere hochzeit sind
> mein mann und ich selbst aufgekommen. eine aussteuer habe ich
> nicht bekommen. ist es pflicht eine aussteuer zu bekommen und
> kann man sie einklagen? bzw. ist es pflicht der brauteltern die
> hochzeit zu bezahlen?
> vielen dank im voraus
> gabriele frei
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Autor: Sarah (---.netcologne.de)
Datum: 20.06.07 16:04
Guten Tag,
ich würde gerne wissen bei wem ich die Aussteuer einreichen kann?
Wie sieht es dann auch da mein Vater HTL-Lehrer ist und dann noch eine sehr gut gehendes Elektrounternehmen hat.
Woran wird es angerechtnet an die Lehrer Tätigkeit oder an sein eigem Unternehmen?
Gruss
Sarah
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Autor: Romana L. (91.113.250.---)
Datum: 28.10.10 11:21
Guten Tag!
Mein Partner und ich haben vor nächstes Jahr zu heiraten. Da meine Eltern geschieden sind, möchte ich gerne wissen, ob mein Vater dazu verpflichtet ist,mir eine Aussteuer zu zahlen. Muss ich ihm irgendetwas schriftlich zu kommen lassen?
Mit bestem Dank
Romana Lotter
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