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 Räumungsklage
Autor: Alfredo (---.TELE.NET)
Datum:   01.11.04 12:05

hallo

da mein mieter schon 2 monate mit dem mietzins im rückstand ist und trotz schriftlicher mahnung immer noch nicht reagiert, möchte ich ihn beim bz-gericht klagen. kennt jemand die genaue vorgehensweise beim gericht ? muss ich ein termin vereinbaren oder kann ich zu jeder zeit einklagen ?

im voraus danke für eure hilfe.

mfg
Alfredo



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