Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Exszindierungsklage
Autor: Patricia (---.17.11.vie.surfer.at)
Datum:   27.09.04 19:55

hallo!

bräuchte dringend einen rat:
kurz die geschichte:
lebensgefährte wohnte 1992 bei mir, war angemeldet. exekutor kommt, pfändet MEINEN fernseher (gekauft 1998, rechnung habe ich). die beziehung geht auseinander, jeder von uns bezieht eine neue wohnung. ich nehme natürlich meine sachen, also auch den fernseher mit. habe dem anwalt des gläubigers die rechnung des fernsehers übermittelt mit der bitte, die exekution bezüglich dieser postzahl einzustellen. dies hat er "vorläufig" getan und nunmehr einen fortsetzungsantrag des versteigerungsverfahrens gestellt. habe mit dem anwalt telefoniert. dieser ist trotz nachweises des eigentums an dem fernseher mittels rechnung, die auf meinen namen ausgestellt ist, nicht bereit, die exekution bezüglich dieser postzahl einzustellen und zwingt mich quasi so zur exszindierungsklage (umständlich, weil ich die klage in einer anderen stadt einbringen müßte).
jetzt meine frage: er meinte zu mir, daß er mir nicht glaubt, daß der fernseher mir gehört, das kann sein, muß aber nicht sein. aber mit mehr als einer rechnung aus dem jahre 1998 (und mein lebensgefährte war dies erst seit 1992 und da auch erst bei mir gemeldet)kann ich mein eigentum an diesem fernseher ja nicht beweisen. zeugen hätte ich notfalls auch (mein lebensgefährte vor dem lebensgefährten, mit dem ich den fernseher kaufte). wie hoch ist die chance, trotzdem eine exszindierungsklage zu verlieren? bei manchen anwälten könnte man meinen, sie legen es darauf an, um zusätzliches honorar für (unnötige) leistungen beim klienten, der zumeist juristischer laie ist, lukrieren zu können. ich bin gott sei dank nicht unbedingt juristischer laie (auch wenn das EO nicht mein eigen ist) und ich denke auch, daß ich das ausfechten sollte. was meint ihr dazu?

lg, patricia

Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.