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 Erbrecht
Autor: Claudia (---.tilak.or.at)
Datum:   19.07.04 03:34

Hallo!

Ich habe seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter, da ich mit 15 Jahren nach bei ihr ausgezogen bin. Ab diesem Zeitpunkt zahlte sie auch keinen Unterhalt für mich, obwohl ich die Schule bis 18 Jahren besuchte. Ich zog bei Ihr aus, da ihr neuer Mann mich und meine Geschwister verprügelte und sie absolut nicht dagegen tat, sonder dass ganze noch förderte.


Meine Frage:
Da meine Eltern nicht verheiratet waren, würde ja rein theoretisch meine Mutter mein Geld/Wertgegenstände erben bzw. wenn ich ein Kind bekommen sollte und nicht verheiratet bin, dann würde sie ja sie Sorgepflicht für das Kind bekommen.
Die will ich mit allen Mitteln verhindern. Meine Frage: Wie kann ich sie "enterben" bzw. will ich von ihr auch nichts erben. Ich will entgültig mit diesem Kapitel abschließen und ich hoffe, Sie könne mir weiterhelfen, weil ich mich auch vom Gesetz her endlich von ihr lösen will.

Ich danke Ihnen im Voraus.

lg
Claudia

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 Re: Erbrecht
Autor: Reinhard (---.utaonline.at)
Datum:   06.08.04 07:40

Liebe Claudia,

Bin zwar noch kein ganz fertiger Jurist...für die Erbrechtsfragen sollte es aber reichen:

Ganz grundsätzlich musst Du zuallererst ein Testament errichten, denn wenn Du das nicht tust, dann gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, und dann erben in der derzeitigen Konstellation Deine Eltern (und nicht nur die Mutter, ob sie verheiratet waren spielt keine Rolle!!) zu gleichen Teilen. Bei der Errichtung eines Testaments ist es extrem wichtig, die gesetzlich vorgeschriebene Form zu wahren, da es sonst ohne weiteres ungültig ist. Als angehender Jurist folgt nun natürlich der Tip, dazu einen Anwalt aufzusuchen. Die einfachste Form ist das handschriftliche Testament, das bedeutet, dass Du es EIGENHÄNDIG und HANDSCHRIFTLICH (ganz wichtig!!!) errichtest. Die Urkunde muss als Testament bezeichnet sein, muss eine Erbseinsetzung enthalten (i.E. eine Klausel, durch die zB Dein Freund als Erbe Deines Vermögens eingesetzt wird) und UNTERSCHRIEBEN sein. Bei dieser Testamentsform sind damit schon alle Voraussetzungen erfüllt, Zeugen, Beurkundungen usw. sind nichtmehr nötig. Es ist daher auch die billigste Form.

Hast Du das getan, ist mal das Schlimmste abgewendet. Jetzt gilt es aber zu verhindern, dass die Mutter den sogenannten Pflichtteil erhält, das ist in ihrem Fall 1/6 der Erbmasse. Das ist schon nichtmehr ganz so einfach, allerdings sehe ich in Deinem Fall ganz gute Chancen: Denn man kann jemanden komplett enterben, wenn er/sie Dich im Notstand im Stich gelassen hat....und ein 15-jähriges unterhaltsberechtigtes Kind unversorgt zu lassen könnte das wohl schon sein.

Es gibt die Möglichkeit, auf das Erbrecht zu verzichten. Dazu ist ein Vertrag zwischen Dir und Deiner Mutter nötig, der beim Notar abgeschlossen werden muss (Notariatsakt). Allerdings müssen dazu beide zustimmen. Schlecht also, wenn Du in letzter Zeit im Lotto gewonnen hast und Deine Mutter die Hand aufs Geld halten will.

Wenn die Mutter nicht verzichten möchte und die Enterbung Dir zu unsicher scheint (immerhin könnte ein Gericht auch der Meinung sein, das Nicht-Bezahlen von Unterhalt ist noch kein Im-Stich-Lassen in einer Notsituation), dann gibt es noch eine ganz einfache Methode, die liebe Mama erbrechtlich vom Hals zu bekommen: Einfach ein Kind kriegen, denn dann ist es mit allen Ansprüchen der Eltern, sei es aus gesetzlicher Erbfolge oder durch Pflichtteile, komplett vorbei - soll heissen sie bekommt keinen Cent, und Du musst nicht einmal ein Testament errichten.

Was die Obsorge für Dein Kind betrifft, nun ja, Familienrecht war nicht ganz so meins...aber es ist mal klar, dass man ein Kind nicht erben kann. Wer die Obsorge für das Kind erhält, dass bestimmt das Familiengericht und zwar ausschliesslich dem Kindeswohl entsprechend. Und da gibt es in aller Regel einen Vater, der dem Kind näher steht als die Großmutter. Das bedeutet allerdings auch, dass Du, wenn es für das Kind so am besten ist, keine Möglichkeit hast, aufgrund Deiner persönlichen Konflikte mit Deiner Mutter, diese im Falle Deines Ablebens vom Kind fern zu halten.

Hoffe ich konnte helfen :-)

LG Reinhard

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 Re: Erbrecht
Autor: Claudia (---.tilak.or.at)
Datum:   30.08.04 12:26

Hallo Reinhard!

Fürs Erste möchte ich mich für Deine Antwort bedanken - hast mir wirklich weiter geholfen.

Ich hätte noch eine Frage:
Wenn meine Mutter in ein Altersheim oder Pflegeheim geht, dann könnte es theoretisch sein, dass ich monatlich "Unterhalt" für sie zahlen muss. Stimmt das? Wenn ja, wie kann ich das verhindern. Ich habe wirklich keine Lust für einen Menschen Geld zu bezahlen, zu dem ich seit Jahren keinen Kontakt habe.

Ich danke Dir im Voraus.
Lg
Claudia

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht
Autor: Reinhard (---.utaonline.at)
Datum:   08.11.04 18:25

Wenn ich mit einem Mädel einmal Spaß habe und dann wird sie schwanger, dann kostet mich das auch jahrelang Geld, egal wieviel Kontakt ich zu dem Kind habe...

Aber so unfair wie zu Männern ist das Gesetz nicht im Allgemeinen:

§ 143 Abs. 1 ABGB statuiert einen Ausschluss der Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber den Eltern, sofern diese ihre eigenen Unterhaltspflicht gröblich vernachlässigt haben, somit sollte Dein Problem aus der Welt sein...

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