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 AVRAG
Autor: Karin Pototschnig (---.utaonline.at)
Datum:   19.06.04 13:09

Im Arbeitsvertragrechtsanpassungsgesetz steht, daß wenn eine Firma z.B. ausgegliedert wird (eine Zustimmung daß das Dienstverhältnis in die Neue Firma nach einem Jahr automatisch übergeht braucht seitens d. Arbeitnehmers nicht zu erfolgen) es in 2 Fällen eine Einspruchsfist von einem Monat gibt: wenn entweder der Bestandsschutz (Deffinitivum) oder Pensionszusagen vom neuen Arbeitgeber nicht übernommen werden.
Meine Frage: Ab wann beginnt die Einspuchsfrist. Ab bekanntgabe daß es zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Firma geben wird, oder muß seitens der Personalabteilung an die Arbeitnehmer herangetreten werden, daß nun die neue ausgelagerte Firma besteht (denn wenn der Betriebsort und das Aufgabengebiet gleich bleibt ist es schwer den Zeitpunkt der Neu-Firmengründung zu erruieren, und eine Zusimmung erfolgt ja stillschweigend).

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