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 Garantieanspruch
Autor: Renate (---.arcor-ip.net)
Datum:   20.08.03 08:49

Im November 1997 kauften wir eine neue Küche. Nach3 Jahren löste sich die Folie der Fronten teilweise ab. Laut Möbelgeschäft wurde uns mitgeteilt, daß es sich um einen Produktionsfehler handelt und wir umgehend komplett neue Fronten aus einer neuen Produktion erhielten, die diesen Fehler nicht mehr aufweisen. Jetzt, im August 2003 entdeckten wir an drei Türen wieder eine Folienablösung. Das heißt für uns doch, daß die fehlerhaften Fronten ( alte Lagerbestände ?) wieder eingebaut wurden. Wieder wurde uns zugesichert, das in der 39. Woche neue Fronten eingebaut werden. Schön für uns, jedoch was ist wenn diese wieder fehlerhaft sind? Erneute Garantie? Wenn ja, wie lange? Irgenwann sind die bestimmt nicht mehr bereit alle 3 Jahre neue Fronten zu liefern.Was können wir tun um uns abzusichern?

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 Re: Garantieanspruch
Autor: Dreilinden10 (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   27.03.04 12:11

Vor 5 Monaten haben wir einen "Katzenbaum" gekauft. Das Gerät wurde durch die Katze getestet und ist schliesslich zusammengebrochen. Der Händler weigert sich, den Garantieanspruch anzuerkennen. Wie können
wir uns verhalten, damit die Katze einen neuen Baum bekommt? Be.

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