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 E-bay klage
Autor: Mirko Schumann (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   18.04.03 04:42

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem mit einem User bei der Tauschbörse E-Bay.
Und zwar habe ich einen Arbeitsspeicher 512 SD-Ram verkauft der nach meinen Überprüfungen vollkommen intakt war.
Nachdem das Paket bei ihm eingetroffen war, schrieb er mir vier tage später das der Speicher kaputt sei.
Nun habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen in dem steht, dass er mir noch eine Frist bis zum 30.04.2003 gibt um ihm das Geld zurück zu erstatten. Es handelt sich um einen Betrag von 61,00 Euro. Was kann ich tun? Wäre eine Gegenklage angebracht? Soll ich abwarten bis die Frist abgelaufen ist und auf eine weitere Reaktion warten?

Würde mich über eine sehr baldige Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Schumann

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