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 Namensgesetz
Autor: Gunther Hebein (---.sdsl-line.inode.at)
Datum:   28.03.03 06:07

Habe ich eine Möglichkeit das Namensgesetz anzufechten?
Meine neugeborene Tochter kann keinen Doppelnamen (nachname von meiner Freundin-Nachname von mir) annehmen, obwohl beider elterntzeile sich einig sind.
Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung? Einerseits werde ich zu allem möglichen seitens der Republik verpflichtet (was ich auch gerne erfüllen möchte), andererseits habe ich nicht einmal das Recht meiner Tochter zumindest in einem Doppelnamen meinen Namen mitzugeben.

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 Re: Namensgesetz
Autor: t (---.tvweb.at)
Datum:   15.11.06 19:51

Nein! Das ist nicht möglich! Kinder können keinen Doppelnamen führen. Die Eltern müssen sich entscheiden welchen Namen sie dem Kind geben möchten, den der Mutter oder den vom Vater.
Dies ist meines Wissens nicht möglich denn wenn das Kind später heiratet und man sich für einen Doppelnamen entscheidet sehr lange Namen entstehen.

zB. Wenn die Frau Maier-Huber heißt und der Mann Hofer-Binder und es fällt die Entscheidung wieder einen Doppelnamen zu nehmen dann entstehen ewig lange Namen.
Wenn dies möglich wäre würde dieses Ehepaar nach der Hochzeit wenn sie sich für einen Doppelnamen entscheiden den Namen: Maier-Huber-Hofer-Binder tragen.

Hoffe dass ich das jetzt nicht zu komploziert erklärt habe! *g*Gunther Hebein geschrieben:

> Habe ich eine Möglichkeit das Namensgesetz anzufechten?
> Meine neugeborene Tochter kann keinen Doppelnamen (nachname von
> meiner Freundin-Nachname von mir) annehmen, obwohl beider
> elterntzeile sich einig sind.
> Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung?
> Einerseits werde ich zu allem möglichen seitens der Republik
> verpflichtet (was ich auch gerne erfüllen möchte), andererseits
> habe ich nicht einmal das Recht meiner Tochter zumindest in
> einem Doppelnamen meinen Namen mitzugeben.



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