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 Pflichtteil
Autor: Elke Enger (---.pools.arcor-ip.net)
Datum:   22.03.11 18:07

Hallo ich hab mal eine Frage und zwar haben mein Mann und ich vor 2 Jahren das Haus meiner Schwiegermutter zu je 50% geschenkt bekommen mit der Auflage, dass sie lebenslanges Wohnrecht hat (was wir ihr natürlich gerne zugesichert haben). Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und der Bruder meines Mannes will einen Pflichtteilsanspruch gelten machen. Nun muss ich dabei sagen, dass mein Mann sich ein Leben lang um seine Mutter gekümmert hat der Bruder dagegen gar nicht. Müssen wir noch was ausbezahlen?

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 Re: Pflichtteil
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   22.03.11 20:27

Vermutlich ja, weil (stark vereinfacht gesagt)

a) bloßes Nicht-Kümmern um den Erblasser den Pflichtteil nicht verwirkt und aber

b) andererseits das Kümmern des Beschenkten um den Erblasser noch nicht zu einer Anrechnung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch führt (das wäre erst der Fall, wenn de facto eine 24 Std.-Pflege vorgelegen hat, die dem Erblasser das Pflegeheim erspart hat).

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