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 Rechnungslegung ohne Abnahme
Autor: Küchenfertig (213.162.68.---)
Datum:   10.12.10 18:27

Im Oktober 2007 wurde unsere Küche montiert. Die Kästen und Einbaugreräte von Fa. A und und die Küchenplatte zugeschnitten und montiert von Fa. B. Anschließend wurde die Küche von Fa. A mit dem Oberbau und dem Geräteanschluss finalisiert.

Fa. A stellte am 6.11.2007 die Rechnung und wir bezahlten, es war ja auch alles in Ordnung.
Bei Fa. B gab es Mängel beim Zusammenschluss der einzelnen Teile sowie ein gerochener Einbauteil, was wir sofort mehrmals telefonisch und schlussendlich per Mail in einer Zusammenfassung reklamierten.

Am 1. Dez. 2010 langte per Post die Fix-Preisrechnung ein! Die Mängel sind immer noch vorhanden!!!
Ist diese Rechnung zu begleichen, besteht nicht schon längst eine Überschreitung der Frist für die Rechnungslegung?

Danke schön!

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 Re: Rechnungslegung ohne Abnahme
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   10.12.10 21:40

Ferndiagnosen sind hier seriös nicht möglich, daher nur allgemein :

Die gesetzliche Verjährung beträgt drei Jahre ab Abschluß der Arbeiten.

Die zweijährige Gewährleistungsfrist ist wohl schon vorbei, Telefon und e-Mail sind aufgrund von Beweisproblemen auch nicht unbedingt taugliche Mittel, um die Gewährleistung in Gang zu setzen.

Unabhängig von Verjährung und Gewährleistung könnte gegen eine Klage aber in jedem Fall immer noch Preisminderung geltend gemacht werden.

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