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 Mietvertrag / Mietdauer
Autor: Gustav (193.187.235.---)
Datum:   23.11.10 14:39

Hallo.

Bin gerade dabei einen Mietvertrag für ein älteres Haus mit Garten einzugehen und bin mir in Bezug der Mietdauer und derren Auslegung nicht sicher. Für die Mietdauer steht im wörtlich im Vertrag
Mietdauer:
Das Vertragsverhältnis beginnt nach rechtsgültiger Unterfertigung dieses Vertrages durch beide Vertragsteile am 1.Jänner 2011 und wird aud die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Es endet somit am 31.Dezember 2013, ohne dass es einer auf die Beendigung abzielenden Erklärung eines Vertragspartners dedarf.

Fragen:
Kann der Vermieter den Vertrag vor die Drei Jahre einfach Kündigen ohne näheren Angaben/Grund?
Wenn ich als Mieter den Vertrag vor die drei Jahre kündige, muss ich dann die vollen drei Jahre bezahlen auf verlangen des Vermieters?

Danke für jede Info dazu.

mfg

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