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 Notarielle Vollmacht/Dringend
Autor: Weickl Christina (---.ibk.telering.at)
Datum:   28.01.03 06:50

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Mutter hatte im Dez. 1999 einen Schlaganfall und ist seither linksseitig Gelähmt und vom Rollstuhl abhängig. Sie lebt seither in einem Pflegeheim und benötigt für den normalen Tagesablauf hilfe.
Lt. Gericht braucht meine Mutter keinen Vormund,aber da Sie nicht mehr in der lage Ihre täglichen Belange, wie z.b. diverse Zahlungen, Wohnungsauflösung usw. zu meister habe ich eine Generalvollmacht von einem Notar.
Im Jahr 2001 verkaufte ich in Ihrem Name die Eigentumswohung meiner Mutter und legte einen großteil des Erlöses in einem Found an.
Der einfachheithalber ist der Kaufvertrag des Found auf meinen Namen ausgestellt. ich habe nach besten Wissen und Gewissen den Kauf des Founds für meine Mutter getätigr. Jetzt allerdings steht der Found sehr schlecht. Kann ich dafür zur Veratwortung gezogen werden?

Ich danke für Ihre rasche hilfe, und verbleibe
mfg
Chr. Weickl (Tochter)

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 Re: Notarielle Vollmacht/Dringend
Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   01.03.03 11:53

Ich fürchte, daß die Vollmacht nur den Verkauf der Wohnung deckt, nicht aber die Anlage des Erlöses in der von Ihnen geschilderten Form.
Sie hätten das Geld meines Erachtens sicher anlegen müssen. Der (Teil-)Verlust des Erlöses (Geld Ihrer Mutter!) fällt in Ihre Verantwortung. Sie können aber hoffen, daß sich der Aktienmarkt erholt, sodaß der Verlust nur vorübergehend wäre.
Wo kein Kläger, da kein Richter! Vielleicht trifft dieses Sprichwort auf Sie zu. Wer soll Sie nämlich zur Rechenschaft ziehen. Sachwalterin der Mutter sind Sie nach dem Text nicht. Nach dem Tod der Mutter tritt an ihre Stelle die Verlassenschaft, die durch die erklärten Erben vertr eten wird. Wenn Sie einzige Erbin sind, hätten Sie sich selbst geschädigt und das ist nicht verboten.

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