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 Prekarium (Bittleihe)
Autor: Altenberger (---.rauch-import.at)
Datum:   14.10.02 09:55

Hallo!
Unser Verein hat seit 1998 ein Vereinsheim gemietet. (Das dachten wir zumindest - alle Vereinbarungen waren mündlich, also ohne schriftlichen Vertrag). Wir haben dafür jährlich ATS 3.500.- (inkl. Betriebskosten) bezahlt. Die Räumlichkeiten wurden per 1.1.2002 an die Tochter des Besitzers weitergegeben. Da uns dies im Herbst 2001 schon bekannt war, haben wir mit der neuen Eigentümerin eine neue Vereinbarung (wieder mündlich, da die Dame meinte, "mit Vertrag würde es teurer werden!") getroffen - der von uns zu bezahlende Betrag wurde auf ATS 9.000.- p.a. erhöht (dies haben wir akzeptiert, da wir erstens kein Ausweichquartier hatten und weiters vereinbart wurde, dass wir die Räumlichkeiten weitere 3 Jahre nutzen können.
Nun haben wir vor ca. 1 Monat einen Brief vom RA der Dame erhalten, wonach wir bis 31.12.2002 ausziehen müssen. Der RA wies darauf hin, dass es sich bei der Vereinbarung um ein Prekarium (welches, soweit ich gelesen habe, jederzeit kündbar ist) und nicht um einen Mietvertrag handelt. (Anm. Keiner von uns hat bis zu diesem Zeitpunkt jemals etwas von einem Prekarium/Bittleihe gehört). Soweit, so schlecht. Nun möchten die neuen Besitzer den vollen Betrag (ATS 9.000.-) für das laufende Jahr von uns. Soweit ich mich informiert habe, dürfen im Rahmen einese Prekariums aber nur anteilige Betriebskosten und ein allfälliger Anerkennungszins verrechnet werden.
Ich habe mir nun die Mühe gemacht, die Betriebskosten auszurechnen (es existiert weder ein Strom- noch ein Wasserzähler). Bei grosszügiger Aufrundung komme ich auf einen Betrag von EUR 125.- pro Jahr.
Müssen wir nun die mündlich vereinbarten ATS 9.000.- (EUR 654.-) bezahlen, oder genügt es, die errechneten Betriebskosten zu bezahlen?
Können wir aufgrund der höheren Zahlungen der letzten Jahre evtl. sogar eine Rückforderung stellen?
Was mich an der Sache am meisten stört, ist schlicht der Umstand kurzfristig, entgegen früherer Vereinbarungen auf die Strasse gesetzt zu werden.
Vielen Dank für Ihren Rat!

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