|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Werner (---.pool.mediaWays.net)
Datum: 02.07.02 11:17
Hallo!
Unser Haus soll am Montag versteigert werden.Ich habe da mal eine Frage:Ich habe gehört,daß man wenn man ein Atest vom Arzt bekommt,daß der Schuldner nicht an der Berhandlung teilnehmen kann,der Termin aufgeschoben wird. Ist diese Aussage generell richtig oder ist das nur Auslegungssache vom Gericht?
Das Atest würde über eine nicht Teilnahme an der Verhandlung lauten.Die Begründung lautet:Da der Gesundheitszustand dieses nicht zulässt und durch Aufregungen dieser deutlich verschlimmert wird.
Das Haus läuft auf meine Frau. Muß ich sie dann vertreten?Wann ist es am besten diese Atest abzugeben?Wie sind die Aussichten auf Erfolg?
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.
Ich gehe mal davon aus,daß wenn ich das Atest zu früh abgeben werde,mir ein Betreuer zugeteilt wird oder?ISt es vielleicht am besten, Montag morgen das Atest beim Gericht einzureichen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG
Werner
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|