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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: mpjuventino (---.liwest.at)
Datum: 13.07.06 15:03
Hallo!
Ich bin freiberuflicher Übersetzer und möchte ein Übersetzungsbüro (keine Firma im rechtlichen Sinn) mit der Geschäftsbezeichnung "Danubio Translations" eröffnen. Es gibt jedoch eine Mechatronikfirma, die "Danubio" heißt. Könnte es da zu rechtlichen Problemen kommen?
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 13.07.06 16:46
Wenn "Danubio" nur eine Firmen(buch)bezeichnung ist, dürfte es keine namensrechtlichen Probleme geben, zumal "Danubio" ja nur von einer geographischen Bezeichnung abgeleitet ist und die Mechatronikfirma an dieser Bezeichnung kein besseres Recht besitzt als jeder andere auch bzw. weil angesichts des Zusatzes "Translations" auch kaum Verwechslungsgefahr bestehen dürfte.
Wettbewerbsrechtlich dürften sich ein Übersetzungsbüro und eine Mechatronikfirma ebenfalls kaum ins Gewächs kommen, abgesehen davon ist die Mechatronikfirma unter dieser Bezeichnung auch sicher nicht so bekannt wie zB Milka-Schokolade, sodaß auch niemand sagen könnte, Sie möchten sich im Erfolg der Mechatronikfirma mitsonnen.
Probleme könnte es allenfalls geben, falls es sich bei "Danubio" um eine eingetragene Schutzmarke handelt; ob dies so ist und wenn ja, was sich daraus für Sie für Konsequenzen ergeben könnten, erfahren Sie unter www.patentamt.at oder bei der Anwältin Ihres Vertrauens.
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